Zertifizierte Tätigkeitsschwerpunkte

Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Implantologie können direkt bei der DGI zwei Tätigkeitsschwerpunkte beantragen.

Die Berechtigung zum Führen eines Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung fünf Jahre gültig. Zur Rezertifizierung ist erneut ein Nachweis der entsprechenden Tätigkeit erforderlich.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind schildfähig und dürfen auf dem Briefbogen geführt werden. Außerdem werden sie, wenn dies gewünscht wird, in der Mitgliederliste auf dieser Website ausgewiesen und stehen damit als Information auch Patienten zur Verfügung.

Für die Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie für das auszustellende Zertifikat wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250 Euro erhoben.

Implantatprothetik und Zahntechnik


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Implantologie


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