Zertifizierung des Tätigkeitsschwerpunktes
Die Voraussetzungen:
- Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Curriculum Implantatprothetik und Zahntechnik der DGI mit mindestens 80 Stunden Unterricht.
- Nachweis über mindestens 200 eigenhändig implantatprothetisch versorgte Implantate (Zahnarzt) bzw. angefertigte implantatgetragene Zahntechnik (Zahntechniker) oder mindestens 50 Patientenfälle je Kiefer, wobei alle Indikationsklassen vertreten sein müssen. Zu dokumentieren ist dies durch eine Liste mit patientenbezogenen Angaben (z.B. Patientennummer, Initialen, Geburtsdatum), Anzahl und Lage der versorgten Implantate bzw. Daten der implantatgetragenen Versorgungen, ergänzt mit 10 Fällen (Ausdrucke von Foto-/Text-Dateien bzw. CD-ROMs) und dem Vordruck »Versicherung über prothetisch versorgte Implantate« (Anlage zum Antrag).
- Für die Prüfung der eingereichten Unterlagen, das Auszustellendes Zertifikates und die Kennzeichnung Ihrer Qualifizierung auf der DGI-Homepage wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 250,00 erhoben.
- Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular "Antrag auf Verleihung des Tätigkeitsschwerpunktes".